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BVerwG, 09.02.1993 - 2 B 13.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Verfahren zur Beurteilung einer Berufsunfähigkeit
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1992 - 2 A 10444/91
- BVerwG, 09.02.1993 - 2 B 13.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1993 - 2 B 13.93
Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht nach § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter nur, die jenigen Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (st.Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).